Allgemeine Verkaufsbedingungen der Mühlinghaus & Hildesheim GmbH & Co KG

  1. Allgemeines
    1. Für Lieferungen und Verkäufe unseres Hauses gelten, soweit nicht im Einzelnen abweichende Vereinbarungen in schriftlicher Form getroffen werden, ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB). Sie gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
    2. Einkaufsbedingungen des Käufers oder von unseren AVB abweichende Vorschriften des Käufers oder Abreden gelten für uns nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkennen.
    3. Unsere AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (Waren) ohne Rücksicht darauf, ob wir die Waren selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige, künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
    4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z. Bsp. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellend Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  2. Vertragsschluss
    1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dieses gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. Bsp. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
    2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme durch uns kann entweder schriftlich (z. Bsp. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer (Sofortlieferung) erklärt werden.
    3. Nebenabreden zu unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sowie Vereinbarungen mit unseren Reisenden und Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform.
  3. Preise
    1. Soweit im Einzelfall nichts anderes Vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung, Zoll und sonstiger Spesen und ohne Umsatzsteuer, wenn wir nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein angegebener Preis die Umsatzsteuer enthält. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.
    2. Bei einem Warenbestellwert von weniger als € 50,00 netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 7,50.
  4. Versand - Gefahrübergang
    1. Wenn wir keine besondere Versandvorschrift erhalten, versenden wir die Ware auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Versandweg. In diesem Fall trägt der Käufer die Transportkosten ab Werk und die Kosten einer ggf. gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
    2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Ware unser Werk verlässt.
    3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. In diesem Fall steht der Verzug der Annahme bzw. der Übergabe an den Käufer gleich.
  5. Lieferfristen und -termine
    1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung durch Auftragsbestätigung angegeben. Sie beginnt jedoch nicht vor Beibringung etwa vom Käufer zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.
    2. Für unsere Lieferungen vereinbarte Fristen und Termine machen das Geschäft nicht zu einem Fixhandelsgeschäft im Sinne des § 376 Abs. 1 HGB.
    3. Eine Lieferfrist oder ein Liefertermin ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem/seinem Ablauf unser Werk bzw. unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
    4. Sofern wir Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (z.B. Nichtverfügbarkeit der Leistung durch Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Eingriffe, Streik, Aussperrung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
    5. Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 286 BGB). In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer mit angemessener Fristsetzung erforderlich.
      Unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
    6. Bestellungen im Wert von weniger als € 100,00 netto werden unverzüglich ausgeliefert (Liefertermin).
  6. Gewährleistung
    1. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Wir übernehmen auf keinen Fall die Gewähr dafür, dass sich die Ware für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Käufer eingereichten Unterlagen ergeben (Zeichnungen, Muster und dergleichen).
      Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
    2. Alle Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Etwaige Mängel hat der Käufer unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach Eingang am Bestimmungsort, schriftlich zu rügen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die unverzügliche Untersuchung und/oder Mängelanzeige, oder wird die Ware, nachdem der Mangel entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden können, verändert, ist unsere Haftung für den Mangel ausgeschlossen.
    3. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
    4. Uns ist die Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen. Die Überprüfung durch uns hat unverzüglich zu erfolgen, sofern der Käufer ein Interesse an sofortiger Erledigung darlegt. Ohne unsere Zustimmung darf an den bemängelten Waren nichts verändert werden.
    5. Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, wird die gelieferte Sache kostenfrei (einschließlich Transportkosten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) ersetzt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über und ihre Rücksendung kann von uns verlangt werden. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt und die mangelhafte Ware zurücksendet. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
      Statt der Lieferung von Ersatzware können wir auch die Nachbesserung der mangelhaften Ware wählen. Schlagen die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl oder ist eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Gleiches gilt, wenn wir mit der Ersatzlieferung oder Nachbesserung in Verzug geraten und die Leistung nicht innerhalb einer Nachfrist von weiteren vier Wochen erbracht haben. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
    6. Im Falle der Lieferung von Gummiprofilen sind für Lagerung, Wartung und Reinigung der Ware die in DIN 7716 festgelegten Richtlinien maßgebend. Die Aluminiumprofile müssen trocken und vor der Witterung geschützt gelagert werden. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, haften wir nicht.
    7. Die zum Zweck der Prüfungen nach Erfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Ersatz von Bearbeitungskosten, Ein- und Ausbaukosten sowie von Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Mit den gleichen Einschränkungen haften wir auch für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
    8. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der Ziff. 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
    9. Wenn wir unsere Lieferungen aus Kulanz oder aus anderen Gründen zurücknehmen, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 10% vom Warenwert und ziehen diese von der Gutschrift ab.
  7. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
    1. Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
    2. Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

      • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
      • für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

    3. Die sich aus Ziff. 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie abgegeben haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
    4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
  8. Rechnungen - Zahlung
    1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind unsere Rechnungen fällig und zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Verzögerungen im Versand oder in der Abholung der Ware, die wir nicht zu vertreten haben, lassen die Fälligkeit unberührt. Bezahlt der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ist er berechtigt 2% Skonto einzubehalten. Ein Skontoabzug kommt nicht in Betracht, wenn der Käufer fällige ältere Verbindlichkeiten uns gegenüber hat und nicht spätestens gleichzeitig diese erfüllt. Wir sind jedoch auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Schecks werden nur unter Vorbehalt der Deckung in Zahlung genommen.
    2. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verszugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt aber vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
    3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung ist uns gegenüber nur insoweit zulässig, als der Anspruch des Käufers rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gemäß Ziff. 6 dieser AVB unberührt.
    4. Gerät der Käufer länger als eine Woche in Zahlungsverzug oder treten Umstände ein, die unseren Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährden, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigung) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
  9. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor.
    2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Diese Berechtigung kann jederzeit widerrufen werden. Der Käufer darf den Liefergegenstand vor restloser Bezahlung aber weder verpfänden, noch zur Sicherung an Dritte übereignen. Bei Pfändungen oder Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
      Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten und verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
    3. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte, tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer verpflichtet sich im Fall von Zahlungsunfähigkeit uns seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung mit vollständiger Adresse, Steuer-Nr. und Bankverbindung bekannt zu geben.
    4. Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel der Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch entsprechende Rechtsausübung geltend gemacht haben.
    5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der gelieferten Gegenstände nach vorheriger Mahnung berechtigt und der Käufer zu deren Herausgabe verpflichtet.
    6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
  10. Verjährung
    1. Die Verjährung für alle Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt 1 Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. Ziff. 7.2 Satz 1 und 7.3 Satz 2 verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Frist gilt auch für vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers.
  11. Erfüllungsort - Gerichtsstand - Rechtswahl
    1. Erfüllungsort für die von uns zu erbringende Leistung ist Wuppertal.
    2. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGBs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher –auch internationaler- Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Wuppertal. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben, soweit Erfüllungsort ausnahmsweise nicht Wuppertal ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
    3. Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.